Steuerlicher Freibetrag
Das Bundesministerium für Finanzen (Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer, Bundesminister für Finanzen) informiert am 12. September 2007:
Bisher konnten gemeinnützige Vereine für Gewinne aus einem mehrtätigen Vereinsfest einen steuerlichen Freibetrag von maximal Euro 7.300,-- pro Jahr in Anspruch nehmen. Durch eine Änderung der Vereinsrichtlinien wird für diese Vereine künftig ein Durchrechnungszeitraum von zehn Jahren geschaffen, in dem die Freibeträge, so sie nicht in Anspruch genommen worden sind, aufgerechnet werden. Dies bedeutet, dass Vereine für die Jahre, in denen sie keine mehrtägigen Vereinsfeste veranstalten oder sonstige steuerpflichtige Aktivitäten entfalten, den Freibetrag von Euro 7.300,-- in das nächste Jahr mitnehmen können.
Dieser Freibetrag kann bis zu zehn Jahre mitgenommen werden, womit ein Gewinn von Euro 73.000,-- für ein mehrtägiges Vereinsfest steuerfrei bleibt. Jahre, in denen der Freibetrag bereits (ganz oder teilweise) in Anspruch genommen wurde, zählen dabei nicht mit. Die Regelung gilt auch rückwirkend.
Nähere Informationen zum Thema " Vereine und Steuern" finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at.

